Das Impressum wird auch Anbieterkennzeichnung genannt und stellt wichtige Informationen über den (Website)Anbieter bereit. Es ist nicht nur für Unternehmen wichtig, sondern beispielsweise auch für Blogger. Gemäß dem § 5 Telemediengesetz besteht eine Impressumspflicht für sogenannte Diensteanbieter.
Viele verbinden das Impressum lediglich mit Websites. Das ist auch nicht falsch – dort muss es leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.
In den vergangenen Jahren haben sich viele neue Plattformen, wie zum Beispiel Instagram, zur gewerblichen Nutzung etabliert. Derartige soziale Medien zählen mittlerweile ebenso zu den Telemedien, wie Websites und unterliegen der Impressumspflicht in gleichem Maße. Diese gilt natürlich nicht für private Accounts.
Der § 5 Telemediengesetz beinhaltet die Vorgaben für ein korrektes Impressum. Daneben gibt es noch inhaltliche Besonderheiten, die nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind. Das Thema Impressum ist nicht so leicht – we get you! Um für ein bisschen Klarheit zu sorgen, haben wir dir die wichtigsten Besonderheiten aufgelistet:
1. Mindestens zwei Arten der Kontaktaufnahme müssen bereitgestellt werden.
2. Die E-Mail-Adresse muss angegeben werden.
3. Eine Postfachadresse genügt nicht.
4. Die Steuernummer muss auf Rechnungen, aber nicht im Impressum angegeben werden.
5. Handelsregisterangaben und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer müssen angegeben werden, falls vorhanden.
6. Gewerbetreibende ohne Handelsregistereintrag müssen im Geschäftsverkehr immer mit Vor- und Zunamen auftreten.
7. Bei bestimmten Berufen sind Zusatzangaben erforderlich – nicht vergessen!
8. Das Impressum muss mit zwei Klicks erreichbar sein.
Und wie setzt man das jetzt auf Instagram um? Du kannst deine Website (mit deinem Impressum) in der Bio verlinken oder das Impressum, wie Franzi es gemacht hat, als Highlight-Story speichern:
Diese Tipps enthalten lediglich häufige Fehler und helfen dir auf den richtigen Weg. Um absolut nichts falsch zu machen, solltest du dich natürlich von einem Anwalt für Medienrecht beraten lassen.
Euer #happyking-agency – Team
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